VERANTWORTLICH
FÜR DEN INHALT
SG IFFOXX Assekuranzmaklergesellschaft mbH
Galgenbergstraße 2c
93053 Regensburg
Tel.: +49 941 595648-0
Fax +49 941 595648-19
Email: info@sgia.de
Geschäftsführer:
Andreas Berger,
Matthias Clausmeyer,
Franz Mehrl,
Fred Walter
Amtsgericht: Regensburg
Registernummer: HRB 14359
Ust-Identnummer: DE 296908097
WEBDESIGN
Email: info@grafikstudio-lange.de
Web: www.grafikstudio-lange.de
BILDNACHWEIS
fotolia.de - © opolja, © Kzenon, © xy, © gstockstudio, © Jeanette Dietl, © vege, © contrastwerkstatt
SG IFFOXX
Assekuranzmaklergesellschaft mbH
Informationen gemäß § 15 VersVermV
Die nebenstehend genannte Firma ist bei der zuständigen Behörde gemeldet und dementsprechend im Vermittlerregister eingetragen. Mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung ist das Unternehmen als unabhängiger Versicherungsmakler unter der Registrierungs-Nr. D-BLQV-66EM5-85 tätig. Ein Versicherungsunternehmen hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an der SG IFFOXX Assekuranzmaklergesellschaft mbH.
Die SG IFFOXX Assekuranzmaklergesellschaft mbH hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals eines Versicherungsunternehmens.
Zuständige Erlaubnisbehörde
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München, Tel.: +49 (89) 5116–0, Fax: +49 (89) 5116–306, E-Mail: ihkmail@muenchen.ihk.de
Überprüfung der Eintragungen bei
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel.: +49 (180) 600 585 0*, Web: www.vermittlerregister.info, *20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen
Folgende Schlichtungsstellen
können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden: Versicherungsombudsmann e.V., Prof. Günter Hirsch, Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Web: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, Web: www.pkv-ombudsmann.de
Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung
Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Artikel 3 Absatz 2 der Transparenz-Verordnung
(Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken)
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Artikel 4 Abs. 5 Transparenz-Verordnung
(nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich. Zur Zeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.
Artikel 5 Abs. 1 Transparenz-Verordnung
(Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken)
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.
Artikel 6 Abs. 2 Transparenz-Verordnung
(Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken)
Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. bAV werden die Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, in dem die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet werden. Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen.
Letzte Aktualisierung:
28. Februar 2022